BETREUUNG NACH DGUV V2

  • Begehungen in regelmäßigen Abständen.
  • Schriftliche Zusammenfassung, inkl. Bilddokumentation.
  • Entwickeln von Maßnahmen, nach betrieblichen Gegebenheiten.
  • Nachgespräche der entwickelten Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung und Verhaltenspräventation mit den Betriebsangehörigen, Vorgesetzten.
  • Schriftliche Zusammenfassung als Dokumentation für die Betriebsleitung.
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen.
  • Vorgehensweise nach den neuen Vorschriften der DGUV.
  • Jahresabschlussbericht.
  • Unterstützung bei der Durchführung Gefährdungsbeurteilung.
  • Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten, Information und Aufklärung, kollektive sicherheitstechnische Beratung der Beschäftigten.
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit: Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation.
  • Untersuchung nach Ereignissen: Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen.
  • Beratung zu Rechtsgrundlagen.
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern.
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen: Teilnahme an Dienstgesprächen, Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz, Teilnahme an Betriebsversammlungen.
  • Selbstorganisation: ständige Fortbildung.
  • Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten.
  • uvm.